Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Einzugsbereich

Für Grundschulen ist festgelegt, an welcher Schule die Kinder einer Gemeinde beschult werden dürfen.

 

Zu unserem Einzugsbereich gehören die Kinder aus:

  • Döbberin

  • Petershagen

  • Alt Zeschdorf

  • Treplin

  • Mallnow

  • Falkenhagen

  • Fichtenhöhe

 

Für die Kinder der Gemeinden Fichtenhöhe und Falkenhagen besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen den Schulen in Dolgelin und Alt Zeschdorf.

 

Hinweis:

Beschulung von Kindern anderer Gemeinden müssen einzeln beantragt werden. Eine Entscheidung darüber trifft allein das Staatliche Schulamt  in Frankfurt (Oder). Anträge dafür gibt es in den Schulen.

Den Antrag dafür gibt es hier: Antrag gemäß § 106 Abs. 4 zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule