Einzugsbereich
Für Grundschulen ist festgelegt, an welcher Schule die Kinder einer Gemeinde beschult werden dürfen.
Zu unserem Einzugsbereich gehören die Kinder aus:
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Döbberin
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Petershagen
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Alt Zeschdorf
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Treplin
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Mallnow
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Falkenhagen
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Fichtenhöhe
Für die Kinder der Gemeinden Fichtenhöhe und Falkenhagen besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen den Schulen in Dolgelin und Alt Zeschdorf.
Hinweis:
Beschulung von Kindern anderer Gemeinden müssen einzeln beantragt werden. Eine Entscheidung darüber trifft allein das Landesamt für Schule und Lehrerbildung in Frankfurt (Oder). Anträge dafür gibt es in den Schulen.